Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

 

1. Geltungsbereich

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (kurz AGB) gelten für alle Angebote und Dienstleistungen, welche dem Auftraggeber (Brautpaar) nach dem Erstgespräch in einem Angebot vorgelegt und vom Auftragnehmer (musikalischer Wedding Planer oder Trauungsgestalter) bestätigt werden. Anschliessend erstellt der Auftragnehmer eine verbindliche Auftragsbestätigung in der alle offerierten Dienstleistungen festgehalten und von beiden Parteien unterzeichnet werden. Sämtliche Verträge, Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu deren Gültigkeit der schriftlichen Form. Allfällige für Änderungen am Vertragsverhältnis entstehende Kosten gehen zulasten des Auftraggebers. Die AGB sind Vertragsbestandteil und sind vom Auftraggeber gelesen und akzeptiert worden.

 

2. Rechte und Pflichten

Der Auftraggeber informiert den Auftragnehmer während der gesamten Vorbereitung und Durchführung der Hochzeitsfeierlichkeiten bezüglich wesentlicher Punkte und erteilt alle zweckdienlichen Auskünfte, welche zur Organisation und dem Gelingen der Feierlichkeiten notwendig sind. Kommt der Auftraggeber trotz schriftlicher Abmahnung seiner Mitwirkungspflicht nicht oder nur ungenügend nach, ist der Auftragnehmer berechtigt, sofort vom Vertrag zurückzutreten. Verträge mit Dritten (Lieferanten und Dienstleister, z.B. Lokalitäten, Fotografen, Floristen, Musiker, etc.) werden ausschliesslich vom Auftraggeber unterzeichnet. Die anfallenden Kosten werden direkt dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur fristgerechten und sorgfältigen Erbringung der ihm gemäss Vertrag obliegenden Leistungen. Der Auftraggeber nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass ein Erfolg für die Verpflichtung eines bestimmten Lieferanten oder Dienstleisters zu einem bestimmten Termin seitens des Auftragnehmers nicht garantiert werden kann. Der Auftragnehmer ist befugt Drittpersonen bei- zuziehen, sofern es für die erfolgreiche Hochzeitsorganisation von Nöten ist. Er informiert den Auftraggeber vorab telefonisch oder per E-Mail.

 

3.Haftung
Handelt der Auftraggeber entgegen der Empfehlung, Weisung oder Vorgabe des Auftragnehmers, wird jede Haftung abgelehnt. Eine Haftung des Auftragnehmers für fehlerhafte oder nicht zufriedenstellende Auftragsausführung durch Dritte (Dienstleister und Lieferanten) wird abgelehnt. Der Auftragnehmer haftet nur für die von ihm oder einer seiner Mitarbeiter vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden. Jede Haftung für Schäden an Inventar oder Infrastruktur, welche vom Auftraggeber, seiner Gäste oder Dienstleister und Lieferanten verursacht wurden, übernimmt der Auftraggeber.

 

Kann die freie Trauung durch einen unvorhergesehenen, plötzlich eingetretenen Umstand wie Krankheit, Tod eines Familienangehörigen, oder Unfall nicht durchgeführt werden, so hat die Rednerin diesen Umstand dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. Die Anzahlungen wird bis auf CHF 200.00 zurückerstattet und dem Brautpaar fallen keine weiteren Kosten an. Ein Ersatz wird nicht gestellt. Der Auftraggeber trägt dieses Risiko und kann dafür nicht behaftet werden.

 

4. Preise und Zahlungsbedingungen
Die vom Auftragnehmer erbrachten Leistungen werden gemäss Auftragsbestätigung verrechnet. Es werden entweder Pauschalen verrechnet, oder es erfolgt eine Abrechnung nach Aufwand. Fahrspesen werden mit
CHF 0.
70/km berechnet, sofern diese nicht bereits schon in einer Pauschale enthalten sind. Weitere Spesen in Form von Barauslagen, Spesen für Übernachtungen, Gebühren für Materialtransporte und Weiteres werden ebenfalls separat in Rechnung gestellt. Bei einer Pauschal-Verrechnung sind 30 Prozent bei Unterzeichnung der Auftragsbestätigung und der Rest bis 10 Tage vor der Hochzeitsfeier zu bezahlen. Alle Rechnungen werden 10 Tage nach Ausstellung zur Zahlung fällig. Kommt der Auftraggeber mit der Zahlung in Verzug, kann der Auftragnehmer sofort vom Vertrag zurücktreten und dem Auftraggeber eine Mahngebühr von CHF 20.-- in Rechnung stellen. Die Einzelfirma WF-Music – Petra Matt ist nicht MwSt. pflichtig.

 

5. Rücktritt vom Vertrag
Beide Parteien sind aus wichtigen Gründen jederzeit zum sofortigen Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Der Rücktritt erfolgt durch schriftliche Erklärung. Der Auftraggeber hat bei einer Kündigung seinerseits die bereits entstandenen Aufwendungen und erbrachten Leistungen des Auftragnehmers vollumfänglich zu entschädigen. Die Vorauszahlung wird nicht zurückerstattet. Zusätzlich zum Ersatz der effektiven Kosten und zur Vergütung der erbrachten Leistungen kann der Auftragnehmer folgende Annullierungsgebühren geltend machen:

 

Erfolgt der Rücktritt des Brautpaares 3 Monate oder weniger vor dem vereinbarten Trautermin, werden 70 % des vereinbarten Honorar fällig.

 

Bei weniger als 30 Tage vor der Hochzeitsfeier darf das gesamte offerierte Honorar für die Koordination am Hochzeitstag in Rechnung gestellt werden.

 

 

6.Eigentums-und Urheberrechte
Sämtliche erbrachten Leistungen, wie Unterlagen, Ideen, Konzepte, Programme, gelieferte Produkte und Weiteres bleiben bis zur Begleichung sämtlicher Forderungen im Eigentum des Auftragnehmers. Die Urheberrechte verbleiben auch nach der Durchführung der Hochzeitsfeier und Begleichung aller Forderungen beim Auftragnehmer. Sie dürfen ohne schriftliche Zustimmung Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Arbeitsergebnisse in Beratungsgesprächen oder auf seiner Webseite zu veröffentlichen. Dabei sind die Persönlichkeitsrechte zu beachten. Für eine Veröffentlichung von Fotos des Auftraggebers auf der Webseite des Auftragnehmers bedarf es ebenfalls der schriftlichen Zustimmung.

 

7. Datenschutz

Die Wahrung der Privatsphäre des Auftraggebers hat oberste Priorität. Alle durch den Auftraggeber im Zusammenhang mit der Planung der Hochzeitsfeierlichkeiten überlassenen Daten werden streng vertraulich behandelt und Dritten gegenüber nur soweit offenbart, als dies für die Planung und Durchführung der Hochzeitsfeierlichkeiten notwendig ist.

 

8.Gerichtsstand
Der Gerichtsstand ist am Wohnort des Auftragnehmers. Es ist ausschliesslich Schweizer Recht anwendbar.

 

 Diepoldsau, 10. August 2019

 

 

Nachtrag Corona:

 

Muss die Rednerin in Quarantäne oder wird kurz vor der Hochzeit positiv getestet, so stellt die Rednerin, die Rede für die Trauung zur Verfügung. Es werden vom Gesamtbetrag CHF 200.00 abgezogen. Diese Alternative wäre auch bei Krankheit anderer Art möglich. Die Rede darf danach nicht an Dritte weiter gegeben werden. Die Rede bleibt Eigentum der Rednerin Petra Matt.

 

Diepoldsau, 1. September 2020